Wettbewerbsrecht

Das Hauptanliegen des Wettbewerbsrechts ist es, im Sinne eines fairen Wettbewerbs unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern und Verbraucher, Mitbewerber und sonstige Marktteilnehmer zu schützen.

Aggressive und/oder irreführende geschäftliche Handlungen, vergleichende Werbung, unsere Beratung umfasst sowohl die Abwehr, wie auch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Ihre Mitbewerber. Die Vermeidung von offen geführten Streitigkeiten gehört dabei zu unseren wichtigsten Zielen. Sollte sich ein Rechtsstreit jedoch nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie natürlich in streitigen Verfahren und beraten zu Themen rund um einstweilige Verfügung, Schutzschrifteinreichung und Abmahnung.