Partnerin, Rechtsanwältin, Unternehmensjuristin
Telefon (Durchwahl): 06421 / 49803 – 96
Email: or@colegum.de

Frau Rechtsanwältin Reinhardt, Jahrgang 1982, studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens ist sie seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Rechtsanwältin Reinhardt als Syndikusrechtsanwältin in einem mittelständischen Unternehmen. Dort baute sie eigenverantwortlich eine Rechtsabteilung auf und übernahm deren Leitung. In dieser Funktion beriet sie die Geschäftsleitung sowie die Fachabteilungen umfassend in sämtlichen unternehmensrelevanten Rechtsfragen. Dabei erwarb sie umfangreiche praktische Erfahrungen im In- und Ausland, insbesondere im Arbeitsrecht einschließlich individual- und kollektivarbeitsrechtlicher Fragestellungen, im allgemeinen Zivilrecht sowie im Vertragsrecht. Darüber hinaus war sie regelmäßig mit öffentlich-rechtlich geprägten Vertragsverhältnissen sowie mit wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Fragestellungen befasst.
Im Jahr 2020 wurde Frau Rechtsanwältin Reinhardt Partnerin bei CO.LEGUM.
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in einem Unternehmen verfügt Frau Rechtsanwältin Reinhardt über eine ausgeprägte wirtschaftliche Denkweise sowie ein tiefgehendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und betriebliche Abläufe. Diese Erfahrung verbindet sie in ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit einer persönlichen, sorgfältigen und verständlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen.
Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen stets die individuellen Anliegen ihrer Mandantinnen und Mandanten. Frau Rechtsanwältin Reinhardt legt großen Wert darauf, rechtliche Sachverhalte klar und transparent darzustellen und gemeinsam tragfähige, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die der jeweiligen persönlichen oder wirtschaftlichen Situation gerecht werden. Dabei berücksichtigt sie neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die praktischen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Mandantinnen und Mandanten schätzen ihre strukturierte und lösungsorientierte Vorgehensweise sowie ihre Verlässlichkeit in der Begleitung komplexer rechtlicher Fragestellungen. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, eine rechtssichere und zugleich praktikable Beratung zu bieten, die Orientierung schafft und fundierte Entscheidungen ermöglicht.
Frau Rechtsanwältin Reinhardt ist eine gerichtserfahrene Prozessanwältin.
Teilbereiche ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 7 BORA sind insbesondere:
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Vertragsrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Untersagungsverfügungen und behördliche Anordnungen.
