Erbrecht

Das Erbrecht hat stets eine planerische und eine streitbare Seite – je nachdem wann Sie das Thema angehen und auf welcher Seite Sie stehen. Wir unterstützen und beraten Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung und bei allen Arten von Forderungen und Erbstreitigkeiten. Ein maßgeschneidertes Testament gehört genauso zu unseren Leistungen wie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung.

Im Falle einer schweren Erkrankung oder nach Ihrem Ableben sind wir für Ihre Angehörigen Berater und Begleiter. Von der erforderlichen Ablieferung Ihres Testamentes beim Nachlassgericht über die Testamentseröffnung bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses für eine Erbengemeinschaft – wir beraten und begleiten Ihre Hinterbliebenen bei jedem einzelnen Schritt und beseitigen alle Unsicherheiten und Komplexitäten.

Wir übernehmen Ihre Testamentsvollstreckung ebenso wie die komplette Nachlassabwicklung – übrigens auch im Ausland. Wir setzen das von Ihnen Gewollte in die Tat um – genauso wie Sie es zu Lebzeiten festgelegt haben. Ihr letzter Wille ist unser Auftrag – Abweichungen wird es mit uns nicht geben.

Wir helfen Ihren Angehörigen und Hinterbliebenen dabei, in der schweren Zeit nach einem Todesfall den Überblick zu behalten. Daneben berücksichtigen wir stets die individuelle Situation und haben das nötige Fingerspitzengefühl, um auch schwierige Fallkonstellationen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln.

Im Streitfall unter den Erben oder falls Sie Ihren Pflichtteil geltend machen wollen, beraten, begleiten und vertreten wir Sie – notfalls auch vor Gericht.

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Notfallpläne, die im Fall der Fälle Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, dass alles seinen geordneten Gang geht und sichern auch die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ab.