Dr. Frank Reinhardt

Partner, Rechtsanwalt, Unternehmensjurist

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Foto Dr. Frank Reinhardt

Dr. Frank Reinhardt, Jahrgang 1974, diente als Zeitsoldat in der Offizierslaufbahn und studierte danach Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Er legte sein Erstes Staatsexamen nach acht Semestern mit Prädikat ab. Während der anschließenden Promotion war Dr. Reinhardt wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Gilbert H. Gornig an der Universität Marburg. Daneben arbeitete er über mehrere Jahre als Repetitor für ein bundesweit bekanntes juristisches Repetitorium.

Nach dem Zweiten Staatsexamen, ebenfalls mit Prädikat, folgte der Berufseinstieg als Unternehmensjurist. Dr. Reinhardt hat Berufserfahrung in verschiedenen Funktionen gesammelt, u.a. als Assistent eines Vorstandsvorsitzenden und in diversen Prokuristen-Funktionen. Er war acht Jahre lang Leiter einer Konzern-Rechtsabteilung und insgesamt sechs Jahre lang Geschäftsführer mehrerer Unternehmen. In dieser Zeit hat Dr. Reinhardt umfangreiche Erfahrungen im In- und Ausland gesammelt sowie umfangreiche Führungs- und Projektverantwortung getragen.

Seit 2006 ist Dr. Reinhardt als Rechtsanwalt zugelassen. Als Rechtsanwalt und Unternehmensjurist ist Dr. Reinhardt ein „legal hybrid“ und vereint Fähigkeiten aus beiden Berufsfeldern. Seine langjährigen Erfahrungen in einem Single Family Office runden seine Kompetenzen ab, Familienunternehmen sind ihm bestens vertraut.

Rechtsanwalt Dr. Reinhardt ist Mitglied in folgenden Vereinigungen:
Deutscher Anwaltverein e.V.
Marburger Anwaltverein e.V.
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Marburger Juristische Gesellschaft e.V. (Gründungsmitglied)
AFK Arbeitskreis für Kommunal- und Wirtschaftsfragen Marburg (Vorstandsmitglied)
Deutsch-Polnischer Juristenverein Walbrzych Marburg e.V.

Dr. Reinhardt spricht verhandlungssicheres Englisch.

Teilbereiche der Berufstätigkeit gem. § 7 BORA von Dr. Reinhardt sind:

  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
  • Venture Capital / Startups / Gründungsberatung
  • Legal Family Office (Private Clients)
  • externe (ausgelagerte) Rechtsabteilung für Unternehmen
  • Vertragsrecht, Vertragsprüfungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen
  • Dienstverträge für Geschäftsführer und Verträge für Selbständige (Freelancer)
  • Risiko- und Notfallvorsorge für Unternehmer und Unternehmen
  • Abwicklung von Erbfällen inkl. Testamentsvollstrecker-Tätigkeiten
  • Immobilienrecht, Immobilienprojekte, Bauverträge
  • Zivilrechtliche Fälle mit Auslandsbezug
  • Second-Opinion-Service: Erstellung einer juristischen Zweitmeinung, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind